Neue Regelung Replay TV

Die bisherige, flächendeckende Verfügbarkeit von Replay in der Schweiz ist eine absolute Ausnahmeregelung. In anderen Ländern und Märkten müssen Replay-Rechte mit den einzelnen Sendern und für die jeweiligen Sendungen separat verhandelt werden. D.h. Replay ist dort kostenpflichtig und nur für die Sendungen und Sender verfügbar, wofür die Verbreiter das Replay-Recht von den Sendern erworben haben.

In der Schweiz ist Replay TV über das Urheberrecht geregelt. Gemäss geltendem Urheberrecht müssen alle TV-Anbieter die Sender für die zeitversetzte Verbreitung ihrer Inhalte entgelten. Der Tarif dafür wird zwischen den Branchenverbänden (Suissedigital und Swissstream) und den Verwertungsgesellschaften (ProLitteris, SSA Société Suisse des Auteurs, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM) ausgehandelt. Die Verwertungsgesellschaften und die Verbreiterverbände haben sich im Juni 2020 auf einen höheren Tarif (Gemeinsamen Tarif 12) geeinigt, der das zeitversetzte Fernsehen in der Schweiz gestützt auf das Urheberrechtsgesetz regelt.

Die Branchenvereinbarung ist ein Abkommen zwischen Verbreitern und Sendern, um zeitversetztes Fernsehen in der Schweiz auch in Zukunft in der bisherigen Form anbieten zu können. Der Nationalrat hat die Verbreiter und Sender Ende 2018 zum Finden einer einvernehmlichen Lösung aufgefordert. Durch die neuen Werbeformen sollen die monetären Ausfälle der Sender – bedingt durch das Überspulen der Werbung bei Replay-TV – kompensiert werden.

Rii Seez Net wird die Produkte zu einem späteren Zeitpunkt kommunizieren. Bei Fragen können Sie unsere Infoline unter 081 755 44 99 kontaktieren.

 


FAQ:

FragenAntworten
GT12 – Was ist das und wozu ist es gut?

Die Abkürzung GT12 steht für “Gemeinsamer Tarif 12”. Die Gemeinsamen Tarife regeln die Urheberrechtsgebühren, die für geschützte Werke wie Filme, Texte, Musik etc. zu entrichten sind. In diesem Jahr gibt es im GT12 einige grössere Änderungen. Um diese zu verstehen, hilft ein kurzer Einblick in die Schweizer TV-Landschaft.

In der Schweiz haben TV-Zuschauer Zugriff auf eine überdurchschnittlich grosse Auswahl an TV-Programmen. Sendungen können ausserdem bis zu sieben Tage nach Ausstrahlung zeitversetzt, also im Replay, angeschaut werden. Replay-TV wird immer beliebter und deshalb immer häufiger genutzt. Dies hat zur Folge, dass viele Nutzerinnen und Nutzer Werbung überspringen. Die TV-Sender benötigen jedoch die durch Werbung erzielten Einnahmen, um ihre Programme zu finanzieren. Sollte sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren fortsetzen, sehen die TV-Sender ihre Existenz bedroht. Sie sind zudem der Meinung, dass so die Programm-Vielfalt in der Schweiz gefährdet und es auf lange Sicht nur noch Pay-TV geben wird.

Die neue Teilvereinbarung des GT12 soll dieser Entwicklung entgegenwirken. Sie tritt am 04. Oktober 2022 in Kraft.

Warum verändert sich Replay bzw.
die zeitversetzte TV-Nutzung?

Die bisherige Verfügbarkeit von Replay in der Schweiz ist eine absolute Ausnahmeregelung. In unseren Nachbarländern sowie in anderen Märkten müssen Replay Rechte mit den einzelnen Sendern und für die jeweiligen Sendungen separat verhandelt werden. D.h. Replay ist dort kostenpflichtig und nur für die Sendungen und Sender verfügbar, mit denen man einen Vertrag dazu hat. Die flächendeckende Verfügbarkeit von Replay über alle Sender in der Schweiz ist im sogenannten Gemeinsamen Tarif 12 (GT12) geregelt.

Nun haben einige Sender angemerkt, dass ihnen mit dem bestehenden Replay TV in der Schweiz wichtige Werbeeinnahmen verloren gehen. Um das beliebte Replay TV überhaupt weiter anbieten zu können, haben wir uns als gesamte TV-Branche auf einen Kompromiss geeinigt, der in der neuen sogenannten Branchenvereinbarung geregelt ist.

Warum haben die Verbreiter dem
Anliegen der Sender zugestimmt?
Die Branchenvereinbarung war ein Kompromiss, um das beliebte Replay TV überhaupt weiter anbieten zu können. Es gab schlicht keine Alternative. Wenn die Verbreiter die Vereinbarung nicht akzeptiert hätten, hätte sich das TV-Erlebnis für die Endkund*innen langfristig wohl deutlich verschlechtert, da die Replay Rechte – wie in den Nachbarländern – einzeln mit den Sendern und für die jeweiligen Sendungen hätten verhandelt werden müssen.
Was verändert sich genau?Die Kund*innen bekommen auf den teilnehmenden Sendern neu dynamische TV-Werbung ausgespielt, wenn sie:

  • Eine Replay Sendung schauen
  • Eine begonnene Sendung von vorne anschauen (Startover)
  • Aufgenommene Sendungen in den ersten 7 Tagen schauen (Replay Fenster)
  • Live-Pause drücken im Live, Replay oder in den Aufnahmen
Welche Werbeformen kommen neu?Den Kund*innen werden folgende neuen Werbeformen ausgespielt:

  • Start Ads: Kurzer Werbespot zum Start einer Sendung im zeitversetzten Fernsehen
  • FFW Ads (Fast Forward): Werbespot, wenn in einem linearen Werbeblock im zeitversetzten Fernsehen vorgespult wird.
  • Pause Ads: Statische Werbung nach Drücken der Pausentaste im Live- oder zeitversetzten Fernsehen.
Was ändert sich für die Kunden?Die Kunden müssen zwar Werbeblöcke schauen und können diese nicht mehr wie bisher überspulen, jedoch sind diese Werbeblöcke in jedem Fall kürzer als die Originalwerbung im Signal war.
Welche Möglichkeiten haben die
Kundenvdie Werbung zu umgehen?
Die Verbreiter haben unterschiedliche Bezahl-Optionen im Angebot, damit müssen die Kund*innen keine dynamische TV-Werbung schauen und können die Pausenwerbung einfach mit einem Klick überspringen.
Was umfasst zeitversetztes Fernsehen?Zeitversetztes Fernsehen beinhaltet:

  • Aufnahmen (7 Tage)
  • Live Pause
  • Start-over
  • Replay TV
Warum sind auch Aufnahmen und
Live-Pause betroffen?
Der Einsatz dieser neuen Werbeformen gehört zur Abmachung im Rahmen der Branchenvereinbarung, weil diese Funktionen ebenfalls unter zeitversetzte Fernsehnutzung fallen.
Auf welchen Sendern wird zum Start
Replay-Werbung zu sehen sein?

Kund*innen können auf der Mehrheit der TV-Sender weiterhin, wie gewohnt Replay TV schauen. Aktuell planen nur primär rund 20 deutsche und Schweizer Privatfernsehsender die neuen Werbemöglichkeiten einzusetzen.

Die folgenden Sender sind voraussichtlich bei der neuen Tarifvereinbarung dabei:

3+, 4+, 5+, 6+, 7+, kabel eins, NITRO, ProSieben, ProSieben MAXX, Puls 8, RTL, RTLZWEI, S1, SAT.1 GOLD, SAT.1, SIXX, TV24, TV25, VOX

Kommen noch weitere Sender dazu?

Geplant ist, dass noch weitere Sender im 2023 dazu kommen.

Das sind Schweizer Regionalsender wie TeleZüri, TeleBärn, Tele1, Tele M1, TVO, Telebasel, Léman bleu, Tele Ticino, Tele Top, Tele Südostschweiz, Canal Alpha, Canal9/Kanal9, La Télé, Tele Bielingue, SWISS 1, sowie die beiden Deutschen Privatsender n-tv und SUPER RTL.

Was passiert auf den Sendern, die
nicht der Branchenvereinbarung
beigetreten sind?
Auf diesen Sendern verändert sich nichts.
Kommen mit der Zeit auch neue
Sender dazu oder fallen Sender weg?
Es steht allen Sendern frei, jederzeit der Branchenvereinbarung bei- oder auszutreten.
Weshalb ist die SRG der Branchen-
vereinbarung nicht beigetreten?
Die SRG hat bereits im Rahmen der Tarifgenehmigung angedeutet, dass ein Beitritt zur Branchenvereinbarung in Betracht gezogen und ergebnisoffen evaluiert wird. Diese internen Evaluationen sollten jedoch die Planung und Umsetzung der Lösung durch Verbreiter und Sender nicht tangieren. Deshalb wird die Lösung vorerst ohne SRG implementiert. Über einen möglichen Betritt der SRG zur Branchenvereinbarung laufen derzeit Gespräche.
Warum sind nicht alle Sender der
Branchenvereinbarung beigetreten?
Diese Frage müssen die einzelnen Sender beantworten.
Kann ich zu einem anderen Anbieter
wechseln oder nehmen alle Verbreiter
an der Branchenvereinbarung teil?

Alle grossen Verbreiter sind Teil der Branchenvereinbarung. Namentlich:

Swisscom, Sunrise, Quickline, Salt, Zattoo, Yallo, Teleboy etc.

Bei einzelnen regionalen Anbietern kann es sein, dass sie Replay Werbung technisch nicht einführen konnten.

Ist Rii Seez Net der
Branchenvereinbarung beigetreten?
Ja, das Rii Seez Net ist ebenfalls beigetreten.
Was ist der Unterschied zwischen
dem gemeinsamen Tarif und der
Branchenvereinbarung?

GT steht für Gemeinsamer Tarif. Der GT12 regelt die Tarife, die Weiterverbreiter an die Verwertungsgesellschaften (ProLitteris, SSA Société Suisse des Auteurs, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM) abtreten müssen, um Fernsehinhalte zeitversetzt anbieten zu dürfen.

Die Branchenvereinbarung ist ein Abkommen zwischen Verbreitern und Sendern um die mutmasslichen monetären Ausfälle der Sender – bedingt durch das Überspulen der Werbung bei Replay-TV – zu kompensieren. Der Nationalrat hat die Verbreiter und Sender Ende 2018 zum Finden einer einvernehmlichen Lösung verpflichtet. Es geht im Grunde um die Sicherung von zeitversetztem Fernsehen in der Schweiz.

Was passiert mit den
Zusatzgebühren?
Die zusätzlichen Einnahmen durch das kostenpflichtige Replay-TV kommen grösstenteils den TV-Sendern zugute, die diese Branchenvereinbarung unterschrieben haben. Verbreiter wie Rii Seez Net erzielen jedoch keine zusätzlichen Gewinne aus dieser Werbung.
Wie sehen die neuen
Endkundentarife aus?
Diese sind noch nicht kommuniziert worden.
Wann wird die Branchen-
vereinbarung aktiv?​
Geplanter Start der neuen Branchenvereinbarung ist der 04. Oktober 2022